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© 2010 - 2012 | Wortkopf, Andreas Dresch M.A. | Freier Werbetexter | Geprüfter Marketingreferent SGD
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Wortkopf, Andreas Dresch M.A.
1. Geltungsbereich
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für sämtliche Leistungen von Andreas Dresch M.A. (nachfolgend als „Texter“ bezeichnet), Landteilstraße 2, D-68163 Mannheim, die dieser erbringt, und / oder online unter wort-kopf.de, wortkopf.de sowie keyword-dialog.de auslobt.
Die AGB gelten automatisch für alle schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder über Internetformulare beauftragten Leistungen. Angebote, Aufträge, Leistungen und Rechnungen werden stets unter der Firmierung „Wortkopf, Andreas Dresch M.A. “ realisiert. Anders lautenden oder gegensätzlichen AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, der Texter stimmt den AGB des Auftraggebers schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages zwischen Texter und Auftraggeber ist die im Auftrag beschriebene Tätigkeit und Leistung, sofern diese sich nicht automatisch aus der Tätigkeit als Werbeberater, Konzeptioner und Texter ergibt. Kleine oder offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Der Texter arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz; die Urheberschaft an Texten und Konzepten ist juristisch nicht veräußerbar. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Als Urheber der Kreationen überträgt der Texter lediglich Nutzungsrechte, die der Auftraggeber vergütet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird stets nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Nutzt der Auftraggeber die entwickelten Konzepte und Werbetexte vorab und ohne ausdrückliche Zustimmung des Texters, berechtigt dies den Texter dazu, das Doppelte der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, dient die offizielle Honorartabelle des Verbandes Freier Texter als Basis für die Bemessung einer bei Kreativen üblichen Vergütung.
3.3 Ohne Zustimmung des Texters dürfen die Texte und Konzepte des Texters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter dazu, das Doppelte der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, dient die offizielle Honorartabelle des Verbandes Freier Texter als Basis für die Bemessung einer bei Kreativen üblichen Vergütung.
3.4 Der Texter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken beziehungsweise im Impressum von Internetauftritten als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz das Eineinhalbfache der vereinbarten Vergütung. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, dient die offizielle Honorartabelle des Verbandes Freier Texter als Basis für die Bemessung einer bei Kreativen üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
3.5 Vorschläge, Textentwürfe und -passagen, Korrekturen oder sonstige Mitwirkungen des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.6 Entwürfe bleiben stets das Eigentum des Texters. Der Auftraggeber hat lediglich Anspruch auf das Konzept oder optimierte Textmanuskript, das der Texter präsentiert. Der Texter ist nicht verpflichtet, Konzept- oder Textentwürfe, die zum vorgestellten Ergebnis führten, an den Auftraggeber auszuhändigen.
4. Angebot, Vergütung, Entwicklung von Probetext
4.1 Das einfache Projekt-Angebot (grober Kostenrahmen) und die telefonische Erstberatung, die zu diesem einfachen Angebot führt, sind stets kostenlos. Umfangreiche Angebote (etwa mit Detail-Kostenrahmen, Nutzungsrecht-Vertragstext usw.) sind in Einzelfällen und nur nach vorheriger Ankündigung mit 30 Euro (netto) zu vergüten (Verrechnung mit dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss). Zu vergüten sind zudem alle Tätigkeiten, die sich meist automatisch aus dem Wirken eines Beraters, Konzeptioners und Texters ergeben: umfassende Beratung, Konzeption, Text-Entwicklung, Korrektur-Abstimmung usw., soweit nicht anders im Angebot / Auftrag vereinbart. Beratungs- und Arbeitsgespräche vor Ort sind nach Zeitaufwand zusätzlich zu den Wegekosten zu vergüten. Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, dient die offizielle Honorartabelle des Verbandes Freier Texter (Marktmonitor Werbetext) als Basis für die Bemessung einer bei Kreativen üblichen Vergütung.
4.2 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden die Texte und Konzepte vom Auftraggeber - nach Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Texter - in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Texter berechtigt, mindestens die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen. Grober Vorsatz des Auftraggebers kann zusätzlich zu einer Schadenersatzforderung führen.
4.3 Alle Vergütungen für Texter-Leistungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. Auftraggeber sind nicht berechtigt, Rechnungen um den Betrag der Umsatzsteuer zu kürzen. Werden bestellte Arbeiten in mehreren Teilen vom Auftraggeber abgenommen, ist der Texter zur Ausstellung von Teilrechnungen berechtigt. Nachträgliche Rabattierungen und Änderungen von Auftragskonditionen sind ausgeschlossen.
4.4 Unternehmen und Werbeagenturen können die Entwicklung eines Probetextes beauftragen. Der Umfang der Mustertext-Entwicklung ist auf etwa eine DIN A4-Seite beschränkt; Werbebriefe sind von der Probetext-Entwicklung ausgenommen. Resultiert ein Auftrag aus dem Probetext, so fließt die Vergütung des Textes in die Kalkulation des Projektes ein. Mit der vollen Vergütung verbunden ist das Nutzungsrecht für den Probetext. Kommt es nicht zur Auftragsvergabe, so sind lediglich siebzig Prozent des Entwicklungsaufwandes für den Probetext zu bezahlen; Nutzungsrechte an dem Probetext werden damit nicht übertragen. Ist die Höhe des Stundensatzes für die Entwicklung eines Probetextes nicht vereinbart, dient die offizielle Honorartabelle des Verbandes Freier Texter (Marktmonitor Werbetext) als Basis für die Bemessung einer bei Kreativen üblichen Vergütung.
5. Fälligkeit der Vergütung
5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist vom Auftraggeber sofort und ohne Abzüge ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, zu zahlen.
5.2 Der Auftraggeber wird gebeten, seinen Post- beziehungsweise E-Mail-Eingang regelmäßig zu prüfen. Die Nichtbeachtung von Rechnungen und Fristen führt nicht zur Verlängerung der Zahlfrist, es sei denn, der Auftraggeber kann glaub- und beleghaft nachweisen, dass ihm die Rechnung aus Gründen nicht zuging, die Dritte, also etwa technische Dienstleister, zu verantworten haben. Zahlungsverzug kann zur Berechnung von Verzugszinsen führen. Verzugszinsen werden in Höhe von zehn Prozent über dem gültigen Basiszinssatz berechnet, zuzüglich von je 10 Euro pro Mahnschreiben. Die Geltendmachung eines erwiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
5.3 Die Vergütung für Beratung, entwickelte Konzepte und Texte sowie vertraglich festgelegte Nutzungsrechte ist in vereinbarter Höhe fällig, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Leistungen tatsächlich vom Auftraggeber genutzt werden.
Bereits erbrachte Leistungen sind von einer Stornierung ausgeschlossen und in vereinbarter Höhe voll zu vergüten. Werden bestellte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
5.4 Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als zwei Monate, umfasst er ein Auftragsvolumen, das 1.200 Euro (netto) übersteigt, oder erfordert der Auftrag vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen, so kann der Texter vom Auftraggeber angemessene Abschlagszahlungen verlangen: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von fünfzig Prozent der Arbeiten, ein Drittel nach Ablieferung. Ist die Höhe des ersten Drittelabschlages nicht zu ermitteln, legt der Texter in Absprache mit dem Auftraggeber eine Pauschalzahlung für den ersten Abschlag fest.
5.5 Verzögert sich die Durchführung eines vertraglich terminierten Projektes um mehr als zwei Monate aus Gründen, die allein der Auftraggeber zu verantworten hat, kann der Texter, eine um zwanzig Prozent erhöhte Gesamtvergütung verlangen und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Mehrkosten, die aus vom Auftraggeber geänderten Liefer- oder Zahlungsbedingungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand berechnet. Als Vergütungsbasis dient der vereinbarte Satz. Ist kein Satz für die jeweilige Leistung vereinbart, dient die Honorartabelle des Verbandes Freier Texter als Grundlage der Vergütung.
6.2 Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeiten, die der Texter auf ausdrücklichen Wunsch von Unternehmen oder Werbeagenturen erbringt, sind kostenpflichtig und mit einer erhöhten Vergütung verknüpft. Diese bemisst sich wie folgt: plus fünfzig Prozent für Samstage, plus fünfundsiebzig Prozent für Sonntage, plus einhundert Prozent für Feiertage und für Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 8 Uhr. Ausgenommen von der erhöhten Vergütung sind Leistungen, die der Texter freiwillig und ohne unmäßigen Termindruck von Auftraggebern erbringt.
6.3 Unternehmen und Werbeagenturen haben die Möglichkeit, Tages-, Wochen- oder Monatspauschalen mit dem Texter zu vereinbaren.
6.4 Kosten für Mehrporto bei Sonderwünschen, für Auslandssendungen, für Express-Lieferungen, für Kurierfahrten, für ausgefallene Materialien, für beauftragte Recherchen in kostenpflichtigen Internetportalen, für Telefonverbindungen ins Ausland (Beratung, Abstimmung) und andere Sonderdienste und Sonderleistungen, die als solche erkennbar sind, erstattet der Auftraggeber. Transportschäden und die Unvollständigkeit einer Post- oder Kurier-Lieferung sind dem jeweiligen Lieferanten sofort anzuzeigen.
6.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber voll zu erstatten. Die Wahl des Verkehrsmittels obliegt dem Texter. Ist eine Übernachtung vor Ort notwendig, übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die Unterkunft zuzüglich Verpflegungspauschale.
7. Eigentumsvorbehalt
An allen Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8. Briefing
Die Arbeit des Texters basiert auf einem Briefing durch den Auftraggeber. Der Texter verpflichtet sich, das Briefing des Auftraggebers zu beachten und den Auftrag mit entsprechender Sorgfalt auszuführen.
9. Zeitrahmen und Verzug
9.1 Den Zeitrahmen, in welchem Konzepte und Texte entwickelt werden, legen Auftraggeber und Texter gemeinsam und in Absprache fest: definiert im Auftrag, im Austausch per E-Mail, in Einzelfällen auch fernmündlich. Gerät der Texter mit der Ablieferung von Leistungen in Verzug, so setzt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von 4 bis 6 Wochen. Der ergebnislose Ablauf der Nachfrist autorisiert den Auftraggeber zur sofortigen kostenfreien Stornierung aller zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen des Texters sind von einer Stornierung ausgenommen, deren Netto-Vergütung reduziert sich jedoch um 20 Prozent.
9.2 Die in 9.1 bezeichnete Frist für die kostenfreie Stornierung von ausstehenden Leistungen verlängert sich um einen angemessenen Zeitraum nach Absprache, wenn die Nichterfüllung der Ablieferung von Konzepten und Texten durch eine Ursache begründet ist, die sich dem Einfluss des Texters entzieht. Solche Ursachen sind begründete Notfälle, plötzliche Unfälle oder Krankheiten des Texters beziehungsweise Todesfälle in der Familie; alle Ereignisse höherer Gewalt (Natur-, Kernkraft- oder Brandkatastrophen; Streik von Zulieferern, beteiligten und vom Auftraggeber betrauten Dienstleistern, Verkehrsunternehmen) sowie sonstigen Umständen, die der Texter nicht ursächlich verantwortet (z. B. Stromausfall, extern bedingte Störung von Internet-DSL-, Mobilfunk- oder VoiP-Verbindung). Liegen besonders schwere Gründe vor, etwa Notfälle oder Unfälle des Texters, eine schwere Krankheit oder Todesfälle in der Familie des Texters, kann der Texter unter Ausschluss von Schadenersatzforderung des Auftraggebers den Vertrag lösen. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen reduziert sich für den Auftraggeber um dreißig Prozent.
9.3 In den nachfolgend genannten Sonderfällen kann der Texter nach einer Frist von fünf Tagen die Projektverträge mit dem Auftraggeber kündigen, wobei erbrachte Leistungen vom Auftraggeber voll und zum Zeitpunkt der Projektauflösung ausstehende Arbeiten mit der halben Höhe der zu erwartenden oder vereinbarten Vergütung zu begleichen sind. Diese Sonderfälle sind: Der Auftraggeber vereinbart schriftlich einen konkreten Zeitrahmen, doch verzögert sich die Ausführung mindestens zehn Wochen, ohne dass der Auftraggeber hierfür plausible und / oder belegbare Gründe nennt. / Der Auftraggeber verweigert mindestens 5 Wochen ohne Angabe von Gründen die Kontaktaufnahme, die Zusammenarbeit, die Absprache, die Auskunft über den Stand der Projektentwicklung und / oder die weitere Terminabstimmung, obwohl der Texter telefonisch oder schriftlich ausdrücklich darum bittet.
10. Korrekturen
10.1 Alle Korrekturwünsche des Auftraggebers sind dem Texter innerhalb von zehn Tagen nach Zugang von Konzepten und Skripten zu übermitteln; bevorzugt in schriftlicher Form, etwa per E-Mail oder per Post. Nach Ablauf der Frist gelten die betreffenden Konzepte und Skripte automatisch als frei von Mängeln abgenommen. Korrekturleistungen sind zu vergüten, sofern nicht anders im Auftrag vereinbart.
10.2 Vor Ausführung der Vervielfältigung (Printwerbung, Direktmarketing-Briefe, Newsletter usw.) sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen. Für Internetauftritte gilt entsprechend, dass dem Texter vorab die Beurteilung des Zusammenspiels von Navigation, Layout und Texten ermöglicht wird. Der Texter überwacht nicht die Produktion der Werbemittel.
11. Abnahme
Sind die Texte mängelfrei erbracht, nimmt diese der Auftraggeber schriftlich ab. Die Abnahme – und damit Freigabe der Texte – erfolgt im Regelfall per Fax oder per Post, in Ausnahmefällen per PDF-Scan des betreffenden Abnahmeprotokolls. Spätestens zehn Tage nach der Aussendung eines Konzeptes oder Textes per E-Mail beziehungsweise per Post gelten diese als mängelfrei vom Auftraggeber abgenommen, wenn dem Texter keine schriftlichen Änderungswünsche oder Reaktionen vorliegen. Die Konzept- beziehungsweise Text-Freigabe (Abnahme) gilt automatisch als erfolgt, wenn die Konzepte und Texte vom Auftraggeber genutzt werden. Texte sind, was rechtliche Konsequenzen betrifft, stets freibleibend. Der Texter haftet nicht für einmal vom Auftraggeber genehmigte Konzepte, Entwürfe, SEO, Darstellungen und Texte.
12. Stornierung oder Kündigung von Leistungen
12.1 Der Auftraggeber kann beauftragte Leistungen jederzeit bei Verzug des Texters (gemäß Punkt 9.1), aber auch ohne Angabe von Gründen stornieren. Im letztgenannten Falle berechtigt die Stornierung eines Auftrages oder von einzelnen beauftragten Leistungen den Texter zur Berechnung einer Entschädigung in Höhe eines Viertels des vereinbarten Honorares. Bei kurzfristiger Stornierung durch den Auftraggeber (ein bis sieben Werktage vor projektierter, also terminlich fest fixierter, Ausführung) ist die Hälfte des vereinbarten Honorares zu zahlen. Ist kein Honorar vereinbart, orientiert sich die Bemessung an der Honorartabelle des FFW. Sind Leistungssätze anstelle einer Projektpauschale vereinbart, schätzt der Texter den Entwicklungsaufwand für die stornierten Leistungen. Sind keine Sätze vereinbart, gilt auch hier die Honorartabelle des FFW als Bemessungsgrundlage. Erbrachte Teilleistungen und abgenommene Leistungen sind von der Stornierung ausgeschlossen. Teilleistungen und abgenommene Leistungen, die zum Zeitpunkt der Stornierung schon erbracht wurden, werden stets in voller Höhe berechnet.
12.2 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung von einer oder mehreren Teilrechnungen über acht Wochen im Verzug, berechtigt dies den Texter zur sofortigen, fristlosen Aufkündigung der Zusammenarbeit. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind für diesen Fall ausgeschlossen. Alle bereits zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten, aber noch nicht berechneten Dienste sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu vergüten; ebenso die offenen Rechnungen. Der Texter ist berechtigt, für entgangene Dienstleistungen eine Entschädigung in Höhe von einem Drittel des dafür angesetzten oder marktüblichen Honorares zu verlangen.
12.3 Nachweislicher Vorsatz oder nachweislich grobe Fahrlässigkeit des Texters berechtigen den Auftraggeber zur sofortigen Kündigung des Auftrages. Erbrachte Leistungen sind zu vergüten, soweit diese vom Auftraggeber genutzt werden.
13. Rechnung
Die Rechnung weist stets die Netto-Vergütung aus und - für Geschäftskunden in Deutschland - auch die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Erbringung von Teil-Leistungen berechtigt den Texter zur Ausstellung von Teil-Rechnungen. Als Standard gilt die Rechnungsübermittlung per E-Mail (PDF-Datei) vereinbart. Für den elektronischen Datenverkehr ist die Haftung ausgeschlossen. Der Rechnungsversand per Post ist möglich. Der Auftraggeber ist gehalten, den Zugang von Rechnungen zu prüfen. Gründe für den Nichterhalt oder die nicht fristgerechte Zahlung von Rechnungen, die sich nicht belegen lassen, führen nicht automatisch zur Verlängerung der Zahlfrist. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
14. Belegmuster
14.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter unentgeltlich zehn einwandfreie Belege im Original soweit nicht anders vereinbart. Im Falle von E-Newslettern nimmt der Auftraggeber den Texter in den Verteiler auf. Der Texter ist berechtigt, die Belegmuster (Abbildungen von Vervielfältigungsstücken, Auszüge, Screenshots, Scans, PDFs usw.) zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dem Texter ist es zudem gestattet, das Logo und den Namen des Auftraggebers (z. B. Unternehmensname, Agenturname) zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.
14.2 Belegmuster sind für den Texter unentbehrliche Qualitätsnachweise und Zeugnisse der Leistung.
Überlässt der Auftraggeber dem Texter trotz dessen wiederholter Bitten und / oder einer abschließenden Fristsetzung keine Vervielfältigungsstücke, berechtigt dies den Texter dazu, zusätzlich drei Viertel des betreffenden Gesamt-Projekthonorares als Entschädigung zu fordern.
15. Referenz
Der Texter bittet den Auftraggeber freundlich darum, die Anforderungen des Projektauftrages und seine Eindrücke von der Arbeit sowie von den Resultaten des Texters in einem Referenzschreiben zu schildern und zu bewerten. Dem Texter wird die freie Nutzung der Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung gestattet. Dem Texter ist es zudem gestattet, das Logo und den Namen des Auftraggebers (z. B. Unternehmensname, Agenturname) zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.
16. KSK
Sofern der Auftraggeber regelmäßig Projektaufträge an Freelancer vergibt, entrichtet er die gesetzlich festgelegte und von der KSK erhobene Abgabe für künstlerische Arbeit direkt an die staatliche KSK. Die gesetzliche Abgabe ist unabhängig davon, ob der Texter selbst Mitglied der Künstlersozialkasse ist oder nicht. Der Texter kann die Höhe der staatlich erhobenen KSK-Abgabe nicht beeinflussen. Der Texter ist auch nicht verpflichtet, gesondert auf die KSK-Regelungen und die KSK-Abgabe hinzuweisen, noch kann er diese für den Auftraggeber abführen. Der Auftraggeber, also Verwerter von freiberuflichen Texter-Leistungen, ist nicht dazu berechtigt, die KSK-Abgabe vom Honorar des Texters abzuziehen, sofern die Abgabe von der KSK erhoben wird, noch ist der Auftraggeber dazu berechtigt, ein entsprechend geringeres Entgelt für die Texter-Leistungen zu verlangen oder diesbezügliche Änderungen bei der Auftragsvergabe durch Streichungen oder ändernde Klauseln festzulegen. Derartige Vereinbarungen verstoßen gegen das gesetzliche Verbot im Sozialgesetzbuch und sind von Anfang an nichtig.
17. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
17.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen oder stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
17.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen, im Falle von SEO-PR auch zur Verwendung von überlassenen Bildern, berechtigt ist; insbesondere aber die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber haftet für die Rechtmäßigkeit der Nutzung aller von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen und Informationen sowie aller daraus resultierenden Texte und Werbeaussagen.
18. Aufbewahrung von Daten
18.1 Der Texter wird in der Regel alle für einen Auftrag wichtigen Unterlagen (Datensicherungen, Briefing, Entwürfe, Texte, Korrekturphasen, Belege über schriftliche Abstimmungen, Reinzeichnungen, Filmkopien, Tonträger, DVDs, CDs, Proofs usw.) über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen aufbewahren; verpflichtet ist der Texter hierzu nicht. Ausnahmen können Filme, DVDs und andere Materialien von Wert sein, die – je nach Vereinbarung – nach Auftragsende zurück an den Auftraggeber gehen. Der Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf die dauerhafte Datensicherung durch den Texter.
18.2 Der Auftraggeber erhält stets die aus dem Auftrag resultierenden Endversionen, nicht jedoch Arbeitsdateien, Entwürfe oder Layouts, die der Texter erstellt hat. Der Auftraggeber hat keinen Rechtsanspruch auf die
Herausgabe von Vorstufen der Konzept- oder Textentwicklung.
19. Suchmaschinenoptimierung im Text und SEO-PR
19.1 Der Texter realisiert nach Vereinbarung Internettexte für die Suchmaschinen-Optimierung, inklusive URL-Bezeichnungen und Metatexte, sowie PR-Texte für die Publikation im Internet, die wichtige Keywords enthalten, um die Aufmerksamkeit von Suchmaschinen und Internet-Usern erlangen zu können. Der Texter sichert zu, die Auftragsarbeiten versiert, nach bestem Wissen und im Resultat textlich kompetent auszuführen. Der Texter schließt eine rechtswidrige Manipulation von Suchmaschinen aus. Suchmaschinen operieren autark; der Texter nimmt auf sie keinen ungesetzlichen Einfluss.
19.2 Auf Wunsch übernimmt der Texter die Publizierung von Online-PR im Internet (kostenpflichtig). Presseportale wählt der Texter nach freiem Ermessen für die Publizierung aus. Rechtliche Verbindlichkeiten aus der Anmeldung, Einstellung und Veröffentlichung von Texten in den Portalen übernimmt in diesen Fällen der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung von SEO-PR resultieren könnten. Ausgewählte Portale zeichnen sich in der Regel durch gute Reichweiten und gute Akzeptanz bei Usern aus. Wird der Texter veröffentlichend für den Auftraggeber tätig, bestätigt dieser, dass er den Texter zur Anmeldung in Online-Portalen in seinem Namen, unter Angabe seiner Adress- und Kontaktdaten sowie unter expliziter Akzeptanz der jeweiligen Portalsbetreiber-AGB, beauftragt und autorisiert hat. Passwörter, die der Texter bei der Anmeldung generiert, erhält auch der Auftraggeber. Dieser kann PR-Texte bei Portalen auch bearbeiten oder löschen. Der Texter publiziert im Rahmen eines PR-Auftrages die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Anschrift, Homepage, Ansprechpartner und Telefondurchwahl, Firmenbeschreibung) des Auftraggebers im Internet. Der Texter hat auf die weitere Verwendung von veröffentlichten Auftraggeber-Daten durch Dritte keinen Einfluss und haftet nicht für die weitere Verbreitung dieser Daten oder deren unerwünschte Nutzung. Ansprechpartner für Änderungen an online veröffentlichten PR-Meldungen sind stets nur die jeweiligen Portalsbetreiber.
19.3 Stellt der Auftraggeber für die Online-Pressemeldung eigenes oder eingekauftes Bildmaterial zur Verfügung, auch solches, das der Texter recherchiert hat, so sichert er mit seinem Auftrag für die Publizierung zu, alle Publikations- und Nutzungsrechte an diesem Bildmaterial für den Zweck der Online-Pressemeldung und dessen optischer Aufbereitung, Veränderung, Skalierung oder Ausschnitt-Darstellung zu besitzen. Der Auftraggeber stellt den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
20. Haftung
20.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zur Maximalhöhe von 200 Euro. Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für sachliche oder offenkundig kleine Makel. Von der Haftung ausgenommen sind Fehler, die vom Auftraggeber selbst bei der Freigabe (Text-Abnahme) übersehen wurden. Unzumutbarer Zeitdruck durch den Auftraggeber entbindet von jeglicher Haftung des Texters.
20.2 Der Texter lässt alle Texte vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber auf deren sachliche, rechtliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen (Freigabe, Abnahme). Der Texter haftet nicht für einmal vom Auftraggeber genehmigte Konzepte, Entwürfe, Texte, Slogans, Darstellungen, Produktnamen etc. Die Freigabe erfolgt spätestens 10 Tage nach Aussendung des Skriptes automatisch. Der Texter haftet auch nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit beziehungsweise markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten. Er übernimmt keine juristische Prüfung der Texte; diese sind, was rechtliche Konsequenzen betrifft, stets freibleibend; eine Haftung ist ausgeschlossen. Der Texter wird außerdem nicht juristisch beratend tätig, eine Haftung ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber wird grundsätzlich empfohlen, alle Werbetexte von einem Fachanwalt begutachten zu lassen und Werbebotschaften juristisch abzustimmen.
20.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter anzumelden. Andernfalls gelten die Texte automatisch als mängelfrei und abgenommen. Im Falle von berechtigten Reklamationen ist dem Texter eine angemessene Nachbesserungszeit zu gewähren. Falls eine Nachbesserung nicht möglich oder hinsichtlich der Kosten für den Texter unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich der berechtigten Beanstandung mindern; weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
20.4 Die Versendung von Arbeiten erfolgt stets auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Eine Haftung beim elektronischen Datenaustausch (Fax, E-Mail, PDF, Textdatei) ist ausgeschlossen.
20.5 Haftungsausschluss für fremde Links und Downloads, betreffend die Internetauftritte Wort-kopf.de, Wortkopf.de und Keyword-Dialog.de:
Die Internetauftritte des Texters verweisen unter Umständen auch auf Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt die Aussage: „Der Texter, namentlich Andreas Dresch M.A., erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten ausübt, noch ausüben will. Der Texter distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter, die auf den Internetpräsenzen des Texters zu finden sind, und erklärt, dass der Texter sich die Inhalte der Fremdseiten nicht zu Eigen macht. Diese Erklärung ist gültig für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße auf den verlinkten Seiten bekannt. Links mit Rechtsverstößen werden nach deren Bekanntwerden sofort gelöscht. Infos bitte an: info@wort-kopf.de oder service@keyword-dialog.de Für den Download von PDFs und Dateien, die auf den Seiten Wort-kopf.de, Wortkopf.de und Keyword-Dialog.de zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Texter keine Haftung. Dies gilt insbesondere bei Auswirkungen durch schädliche Software von Dritten, die trotz hoher Vorsichtsmaßnahmen und Virencheck aktiv werden könnte. Alle Nutzer von Downloads sind gehalten, zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, um ihren Computer vor Auswirkungen solcher Schadsoftware zu schützen.
20.6 Etwaige Gratis-Angebote und -Tipps des Texters auf dessen Internetpräsenzen sind freibleibend, nicht juristisch verbindlich und auch nicht an einen Auftrag oder Kundenstatus des Nutzers gebunden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit oder Wirksamkeit wird nicht erhoben und kann von Nutzern auch nicht verlangt werden. Aussagen, die sich aus einem Quickcheck ergeben, sind rechtlich nicht bindend und ohne Gewähr; sie dürfen auch nicht zu juristischen Zwecken genutzt werden. Der Texter behält sich vor, einen Quickcheck von Text ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
21. Copyright: Wortkopf-Eigenwerbung und Internetauftritte
21.1 Alle Werbemittel des Texters, die dieser zu Zwecken der Eigenwerbung nutzt, unterliegen dem Copyright. Dies bezieht sich beispielsweise auf Printwerbung, aber auch auf die Internetpräsenzen Wort-kopf.de, Wortkopf.de und Keyword-Dialog.de
21.2 Texte und Bilder sowie Gesamtlayouts der Interpräsenzen dürfen weder vervielfältigt, noch in Auszügen verwendet oder verbreitet werden, ohne dass der Texter dieser Nutzung schriftlich zustimmt. Das Copyright gilt für privates Bildmaterial, das auf den Internetpräsenzen des Texters verwendet wird, aber auch Bildmaterial von Bildagenturen. Der Nutzer darf Ausdrucke der Internetpräsenzen nur für den persönlichen Gebrauch verwenden und aufbewahren, darüber hinaus erwirbt er keinerlei Rechte an Konzepten, den Inhalten oder der Gestaltung. Jede Form der Missachtung des Copyrights, explizit von Texten, führt direkt zu Schadenersatzansprüchen.
22. Datenschutz und elektronischer Datenverkehr
Personen- und unternehmensbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte übermittelt, es sei denn, dass dies für die Durchführung eines Auftrages notwendig ist. Die interne Speicherung von Kundendaten dient ausschließlich der Bearbeitung von Aufträgen und Anfragen oder um im Dialog mit Bestandskunden zu bleiben. Im Interesse von Auftraggeber und Texter ist der schnelle elektronische Austausch von Informationen, Daten und Dateien. Der Texter hat hierfür eine auf neuem Stand befindliche Firewall und eine in kontinuierlicher Folge aktualisierte Antivirensoftware installiert, die auch ausgehende E-Mails und Datei-Anhänge überprüft. Zudem führt der Texter in regelmäßigen Abständen Checks für den gesamten Computer durch, um Risiken des elektronischen Datenverkehrs zu minimieren. Der Auftraggeber wird gebeten, nach den gleichen Standards zu verfahren und eingehende E-Mails und Dateien noch einmal zu überprüfen oder notfalls auszufiltern. Für Gefährdungen, die sich aus der Nutzung des elektronischen Datenverkehrs und Dateiübermittlung ergeben könnten, ist eine Haftung ausgeschlossen. Alternativ räumt der Texter dem Auftraggeber jederzeit das Recht ein, den telefonischen beziehungsweise den rein postalischen Austausch von Informationen zu pflegen. Mehrkosten für das Porto übernimmt der Auftraggeber.
23. Vertraulichkeit
Der Texter wird alle ihm zur Kenntnis gegebenen Geschäftsvorgänge und Interna des Auftraggebers vertraulich behandeln und nicht an unbefugte Dritte übermitteln.
24. Vertragsänderung, Salvatorische Klausel
Diese AGB-Fassung vom 1. Dezember 2011 ersetzt alle früheren AGB und tritt an deren Stelle. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB zwischen Texter und Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder noch werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragspunkte hiervor nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen den beiden Parteien am besten entspricht.
25. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis mit dem Texter resultierenden Ansprüche ist Mannheim. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
Wortkopf, Andreas Dresch M.A.
Freier Texter und Werbetexter
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E-Mail: service@keyword-dialog.de
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AGB (1. Dezember 2011)